Oldenburger Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht

Christoph Bausewein

Legitimationswirkung von Einwilligung und Betriebsvereinbarung im Beschäftigtendatenschutz

Aufgrund diverser „Datenskandale“ und zunehmender arbeitgeberseitiger Compliance-Bestrebungen hat der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dennoch gibt es bis dato kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Welcher Umgang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten erlaubt ist, beurteilt sich vielmehr nach einer Vielzahl überschaubarer, in verschiedenen Gesetzen verstreuter Einzelregelungen. Besondere Probleme bereitet dabei das sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und lässt sie nur ausnahmsweise zu, wenn eine Rechtsvorschrift sie gestattet oder der Betroffene in sie eingewilligt hat.

Christoph Bausewein stellt in seiner Abhandlung die rechtlichen Grundlagen des Beschäftigtendaten-schutzes dar und erläutert, welche Beschäftigtendaten der Arbeitgeber in zulässiger Weise erheben, verarbeiten und nutzen darf. Dabei geht er im Detail darauf ein, unter welchen Umständen Betriebsvereinbarung und Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten gestatten können. Des Weiteren konkretisiert er den teils stark auslegungsbedürftigen und umstrittenen § 32 BDSG, der im Rahmen der BDSG-Novelle II 2009 als besondere Regelung des Beschäftigtendatenschutzes ins Gesetz aufgenommen wurde.

Schließlich widmet sich Bausewein in seinem Werk einigen in der Arbeitswelt kontrovers diskutierten Rechtsfragen, so etwa der Frage, inwiefern Internetrecherchen über Bewerber und Mitarbeiter (z.B. in Sozialen Netzwerken und Suchmaschinen), Blutuntersuchungen und Persönlichkeitstests zulässig sind und ob der Arbeitgeber, auch um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, Beschäftigte mittels Gesundheitsmonitoring überwachen darf. Weiterer Diskussionsgegenstand ist, ob der Arbeitgeber zu Personalentwicklungszwecken Beschäftigtendaten verwenden, sog. Skilldatenbanken unterhalten und eigeninitiativ Computerdateien des Beschäftigten löschen darf.

"Bausewein hat es verstanden, zum hochaktuellen Thema des Beschäftigtendatenschutzes ein umfassendes Werk zu verfassen, das nicht nur bei Datenschutzexperten Anklang finden wird."
Matthias Köhler, SAE 1/2012, S. X

Bd. 35, XIX, 253 S., Edewecht 2011, € 49,80
ISBN-13 978-3-939704-67-6

Buchcover